Erinnerung an Mitgliedsbeitrag
Liebe Vereinsmitglieder, aus gegebenem Anlass möchten wir kurz noch einmal daran erinnern, dass laut Vereinssatzung der Mitgliedsbeitrag in unserem Verein bis zum 30.04. des laufenden Jahres fällig ist. Bei denjenigen, die per Einzugsermächtigung oder Dauerauftrag zahlen, klappt das auch prima. Leider vergessen einige von den Selbstzahlern wiederholt, die Überweisung zu tätigen. Alle Jahre wieder verlangt dieser Umstand einen zusätzlichen Zeitaufwand, der absolut unnötig, unangenehm und vermeidbar ist. Aus Respekt gegenüber denjenigen, die diese Mehrarbeit im Ehrenamt leisten, sollte jeder an der pünktlichen Einzahlung seiner Verpflichtung…